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Unser Leistungsangebot ist auch in Gutscheinform erhältlich
ERSTATTUNGSFÄHIGE LEISTUNGEN
Gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung werden die oben aufgeführten Behandlungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (teilweise mit Behandlungszuzahlung und Verordnungsgebühr), Privatkasse, Beihilfe oder Berufsgenossenschaft erstattet.
Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe nicht immer die kompletten Behandlungskosten übernimmt.
Da auch Privatkassen sich mittlerweile oft an diesen Preisen orientieren, ist es möglich, dass Sie einen Teil Ihrer Behandlung selbst übernehmen müssen.
Wir empfehlen bereits vor der Therapie Kontakt zu Ihrer Versicherung aufzunehmen.
Alle Leistungen können Sie selbstverständlich auch als Selbstzahler nutzen.